AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung
Mit der schriftlichen Anmeldung per e-mail bietet piemontwandern.de (nachfolgend Veranstalter genannt) den Abschluss des Reisevertrags bzw. des Vertrag für eine Tages- oder Mehrtageswanderung verbindlich an. Der Vertrag (Dienstvertrag gem. § 611 BGB) kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter zustande.
2. Zahlungsweise, Fälligkeiten
Ohne Zahlung des gesamten Reise-/Wanderpreises besteht für den Teilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Leistung durch den Veranstalter. Eine Anzahlung (50% vom Gesamtpreis; bei Gutscheinen 100% vom Gesamtpreis) ist innerhalb einer Woche nach Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter per Überweisung zu leisten. Entscheidend ist dabei der rechtzeitige Eingang auf dem Bankkonto des Veranstalters. Sollte die Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig eingehen, ist der Veranstalter dazu berechtigt, den Tourvertrag zu kündigen.
Bei kurzfristigen Buchungen (innerhalb einer Woche vor Reise-/Wanderbeginn) entfällt die Verpflichtung zur Anzahlungsleistung. Der fällige Reise-/Wanderpreis ist in diesem Falle unverzüglich in voller Höhe zu leisten.
Der Restbetrag ist bis mindestens 10 Tage vor Reise-/Wanderbeginn auf das Bankkonto des Veranstalters zu leisten. Entscheidend ist dabei der rechtzeitige Eingang auf dem Bankkonto des Veranstalters. Ausnahme: Nur bei extrem kurzfristigen Buchungen (ein oder zwei Tage vor Reise-/Wanderbeginn) ist eine Barzahlung unmittelbar vor Reise-/Wanderbeginn zulässig.
Sämtliche Preise sind stets in Euro angegeben; eine Zahlung wird ausschließlich in Euro akzeptiert. Eventuell anfallende Bankgebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Die angegebenen Preise für Gruppen gelten nur bei einer gleichzeitigen Anmeldung aller Teilnehmer.
3. Änderungen
Die bei www.piemontwandern.de oder sonstigen vom Veranstalter in Umlauf gebrachten Medien beschriebenen Touren können jederzeit Änderungen unterliegen. Diese dürfen aber in keinem Fall den wesentlichen Charakter der Wanderung verändern. Insbesondere die Einstufung (Schwierigkeitsgrad, Leistungsanforderung an den Teilnehmer) darf nicht verändert werden. Sollte eine Wanderung aus Gründen aus dem Verantwortungsbereich des Veranstalters nicht oder nur noch wesentlich verändert stattfinden können, ist der Teilnehmer berechtigt, vom Reise-/Wandervertrag zurückzutreten. Eine ggf. bereits geleistete Anzahlung wird vom Veranstalter erstattet. Darüber hinaus gehende Ersatzansprüche seitens des Teilnehmers bestehen nicht.
Sollte eine Wanderung während der Begehung aufgrund vom Veranstalter zu verantwortender Begebenheiten verändert werden, ist der Teilnehmer nur berechtigt, den Reisepreis oder Teile davon zurückzuverlangen, wenn der Charakter der Wanderung wesentlich verändert wird. Eine Erstattung ist nur für den veränderten Teil der Wanderung möglich. Leistungen, die wie beschrieben erbracht wurden oder werden, sind vom Teilnehmer voll zu bezahlen.
Aufgrund der Beschaffenheit der Region kann der Veranstalter trotz der ausgezeichneten Ortskenntnis des Wanderführers unter keinen Umständen zusichern, eine Leistung stets in der beschriebenen Zeit oder Reihenfolge zu erbringen. Insbesondere bei Touren der höheren Schwierigkeitskategorien kann es jederzeit vorkommen, Zeit in Wegsuche und der Suche nach Alternativen zum beschriebenen Weg zu investieren. Dies entspricht keiner vom Veranstalter zu vertretenden Änderung, auch dann nicht, wenn die Tour dadurch wesentlich verlängert wird bzw. aufgrund dieser Umstände Teile der Wanderung entfallen müssen, um sie in der vereinbarten Zeit zu beenden zu können.
Im seltenen Fall eines gesundheits- oder krankheitsbedingten Ausfalls des Veranstalters bzw. des Wanderführers wird dem Teilnehmer der volle Reise-/Wanderpreis unverzüglich zurückerstattet. Dies geschieht unabhängig vom Zeitpunkt vor der bereits gebuchten Reise oder Wanderung. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Reise- oder Wanderteilnehmers werden vom Veranstalter nicht gewährt. Eine Umbuchung auf einen anderen freien Termin ist in diesem Fall jedoch jederzeit möglich.
Zu sämtlichen weiteren Änderungen, die nicht vom Veranstalter zu verantworten sind, siehe 7., Höhere Gewalt.
4. Beginn und Ende
Gebuchte Tages- oder Mehrtageswanderungen beginnen im Sinne dieser Bedingungen an einem vereinbarten Treffpunkt oder am Ausgangspunkt der jeweilen Wanderung. Gebuchte Reisen mit Festquartier beginnen im Sinne dieser Bedingungen an der bereits zuvor mitgebuchten Unterkunft. Gebuchte Tages- oder Mehrtageswanderungen enden entsprechend an einem, mit dem Teilnehmer individuell vereinbarten Zielpunkt, sei es mit oder ohne Transfer bzw. Rücktransport. Gebuchte Reisen enden am vereinbarten Treffpunkt.
5. Rücktritt
Bei Stornierung des Auftrags bis einschließlich 3 Monate vor dem ersten Reise- oder Wandertag ist die Anzahlung als pauschale Entschädigung zu entrichten. Sollte diese vom Teilnehmer bereits geleistet worden sein, wird sie vom Veranstalter einbehalten, andernfalls ist der Teilnehmer verpflichtet, dem Veranstalter diese Summe (50% des Tarifs für geführte Wanderungen) zu entrichten, insbesondere bei kurzfristig gebuchten Touren, bei denen die Anzahlungspflicht entfällt. Bei bereits vollständig bezahlten Aufträgen wird 50% der bereits bezahlten Summe vom Veranstalter zurückerstattet.
Bei Stornierung des Auftrags bis einschließlich 2 Monate vor dem vereinbarten ersten Reise-/Wandertag bzw. nach Antritt der Reise/Wanderung beträgt das Stornierungsentgelt 100% des Tarifs für geführte Wanderungen, da der vereinbarte Reisezeitraum so kurzfristig nicht mehr mit anderen Gästen besetzt werden kann.
Diesbezüglich empfiehlt der Veranstalter den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Eine kostenfreie Umbuchung auf einen freien Ersatztermin ist jedoch aus Kulanzgründen möglich.
Bereits gezahltes Entgelt für Leistungen Dritter, die nicht in Anspruch genommen werden und für die der Veranstalter nicht aufzukommen braucht, werden komplett erstattet (z.B. Übernachtungsgebühr einer Unterkunft oder Berghütte bzw. Restaurantkosten). Eventuell vom Veranstalter bereits geleistete und nicht erstattbare Zahlungen an Dritte sind davon ausgenommen.
Eine Ersatzperson kann jederzeit vom Teilnehmer benannt werden; alle Rechte und Pflichten des Tourvertrages gehen auf diese Ersatzperson über.
Gutscheine sind grundsätzlich nicht erstattbar. Sie sind ab Ausstellungsdatum zwei Jahre zur Einlösung gültig (Antrittsdatum der Reise/Wanderung) und jederzeit auf eine andere Person übertragbar.
6. Widerruf
Es gelten die gesetzlichen Regelungen. Bei einer Tourbuchung (Freizeitgestaltung in genau definiertem Zeitraum) besteht laut §312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein Widerrufsrecht.
Bei sämtlichen anderen Vertragsgeschäften kann die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) vom Teilnehmer widerrufen werden. Die Frist beginnt frühestens mit Eingang der Auftragsbestätigung und nicht vor Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf kann online erfolgen per mail an:
info@piemontwandern.de
oder auf dem Postweg an:
Matthias Mandler
Hauptstrasse 41
35649 Bischoffen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
7. Höhere Gewalt
Sollte eine Wanderung aufgrund von höherer Gewalt (darunter fallen auch Naturereignisse wie schlechte Witterung, Erdrutsche, Überschwemmung, unbegehbare Wanderwege, unerwartete Schneemengen, Lawinengefahr etc., besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Erstattung der geleisteten Anzahlung. Die Entscheidung, ob eine Tour stattfinden kann oder nicht, obliegt in jedem Fall ausschließlich dem Veranstalter bzw. dem Wanderführer. Dieser ist jederzeit dazu berechtigt, dem Teilnehmer eine Ersatztour bzw. einen Ersatztermin anzubieten. Sollte der Teilnehmer die Alternative nicht akzeptieren bzw. kann aufgrund der Umstände keine Alternative angeboten werden, ist die Anzahlung längstens zwei Jahre nach dem ursprünglich geplanten Antrittsdatum als Gutschein für eine andere, vom Teilnehmer zu bestimmende Tour bzw. für dieselbe Wanderung an einem anderen Datum gültig.
Sollte der Charakter einer Tages- oder Mehrtageswanderung während der Begehung aufgrund höherer Gewalt wesentlich verändert werden (z.B. Nebel auf einem Panoramagipfel oder Aussichtspunkt, Umgehung einer beschriebenen Stelle wegen Unpassierbarkeit), besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Erstattung des gezahlten Preises, auch nicht auf Teile davon.
Unter höhere Gewalt fällt auch die unvorhersehbare Überbelegung von Unterkunftshütten, dies gilt insbesondere bei Übernachtung in frei zugänglichen Biwak- oder Selbstversorgerhütten, welche nicht vorreserviert werden können. In diesem Fall besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf ordnungsgemäße Unterbringung bzw. auf einen Platz in der beschriebenen Unterkunft. Dadurch entstehende Unannehmlichkeiten müssen vom Teilnehmer akzeptiert werden. Es besteht nur ein Anspruch auf Erstattung einer eventuellen Unterkunftsgebühr, wenn der Veranstalter durch die eingetretenen, unvorhersehbaren Umstände ebenfalls keine Zahlung an Dritte zu erbringen hat.
8. Haftung, Versicherungsschutz
Der Teilnehmer nimmt an der Veranstaltung auf eigene Gefahr teil. Er übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm eventuell verursachten Schäden (z.B. Personen-, Sach- und Folgeschäden) und sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Teilnehmer sind verpflichtet, vor Antritt eine für Italien gültige Krankenversicherung abzuschließen.
Der Teilnehmer verzichtet gegenüber dem Veranstalter, seinen Mitarbeitern, Helfern und sonstigen Erfüllungsgehilfen auf jegliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem schädigenden Ereignis während der gebuchten Tour entstehen. Dieser Verzicht wird auch für die Angehörigen und unterhaltsberechtigten Personen des Teilnehmers erklärt. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten oder mitverursachten Schadensereignis geltend gemacht werden.
Audrücklich wird darauf hingewiesen, dass der Veranstalter insbesondere keine Haftung für Schäden, die auf eine nicht ordnungsgemäße und den Tourbedingungen nicht entsprechende Ausrüstung oder Leistungsfähigkeit des Teilnehmers zurückzuführen sind, übernimmt.
Die Haftung durch vorsätzliche Schädigung oder grobe Fahrlässigkeit durch den Veranstalter bleibt davon unberührt.
Falls Teilnehmer mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Zug, Bus) anreisen und den Transfer-Service des Veranstalters "piemontwandern.de" vom nächstgelegenen Flughafen/Bahnhof zur gebuchten Unterkunft beanspruchen, übernimmt der Veranstalter im Falle eines Verkehrsunfalls keinerlei Haftung für evtl. entstehende Sach- und Personenschäden.
Auf eigenen Wunsch können Teilnehmer im Fahrzeug des Veranstalters "piemontwandern.de" zu den Ausgangspunkten der angebotenen Touren mitfahren (bis max. drei Personen). Die entstehenden Fahrtkosten werden auf die Anzahl der Teilnehmer umgelegt und sind nach der Wanderung bzw. vor der Abreise zu entrichten. Im Falle eines Verkehrsunfalls übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung für evtl. entstehende Sach- und Personenschäden.
Bei einigen der angebotenen Tages- und Mehrtageswanderungen sind die Zufahrtsstrassen zu den Ausgangspunkten in schlechtem Zustand bzw. nicht befestigt. In diesem Fall wird der Teilnehmer zuvor vom Veranstalter entsprechend informiert. Für evtl. entstehende Schäden am Kfz. des Teilnehmers übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
9. Ausrüstung
Der Teilnehmer ist verpflichtet, für den ordnungsgemäßen, sicheren und den Tourbedingungen in vollem Umfang entsprechenden Zustand seiner Ausrüstung zu sorgen. Es wird vom Veranstalter keine Ausrüstung gestellt, es sei denn, die beschriebene Leistung der gebuchten Tour sieht etwas anderes vor.
Sollte der Teilnehmer zum Antritt der Tour ohne entsprechende Ausrüstung erscheinen, ist der Veranstalter berechtigt, die Führung zu verweigern und den Teilnehmer auszuschließen. In diesem Fall besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen; für eine ggf. erforderliche Abreise hat der ausgeschlossene Teilnehmer selbst und auf eigene Kosten zu sorgen.
Die Ausrüstung des Teilnehmers kann durch den Veranstalter jederzeit, insbesondere zum Zeitpunkt des Antritts, geprüft werden. Sollte sich trotz einer Überprüfung durch den Veranstalter herausstellen, dass die Ausrüstung nicht den Anforderungen entspricht, ist der Teilnehmer dennoch in vollem Umfang für seine unzureichende Ausrüstung verantwortlich.
10. Beachtung von Anweisungen
Verstößt ein Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder diese AGB oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Tour durch sein Verhalten gefährdet, verletzt oder geschädigt, hat der Veranstalter das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung des Tourpreises und ggf. darüber hinaus entstandener oder entstehender Kosten von der weiteren Veranstaltung auszuschließen.
Anweisungen und Einschätzungen des Wanderführers, insbesondere zu Sicherheit, Routenwahl, (Un-)passierbarkeit von Wegen etc. sind von den Teilnehmern vorbehaltlos und unmittelbar zu befolgen.
11. Teilnahmebefähigung, Mindestalter
Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, seine Leistungsfähigkeit einzuschätzen und eine seinem aktuellen Leistungsstand entsprechende Wanderung zu wählen. Sollte sich bei Antritt oder auch erst nach Antritt der Tour herausstellen, dass die Leistungsfähigkeit des Teilnehmers nicht den Anforderungen entspricht (dies gilt auch unter anderem bei übermäßiger Alkoholeinnahme und/oder Krankheit), ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer ohne Erstattung des Tourpreises und ggf. darüber hinaus entstandener oder entstehender Kosten von der weiteren Veranstaltung auszuschließen. Der Ausschlußgrund ist in einer vom Wanderführer und dem betroffenen Teilnehmer zu unterschreibenden Erklärung festzuhalten.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige können in Begleitung mindestens eines Erziehungsberechtigten bzw. eines Betreuers mit dem Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter teilnehmen.
Bitte nehmen Sie zum Veranstalter Kontakt auf, wenn Sie Teilnehmer unter 18 Jahren anmelden möchten.
12. Zusicherung
Mit Abgabe des Angebotes sichert der Teilnehmer zu, die in der Reise-/Wandertourbeschreibung und auf dieser Homepage oder anderen vom Veranstalter in Umlauf gebrachten Medien genannten Kriterien zu Ausrüstung und Leistungsfähigkeit in vollem Umfang zu erfüllen.
13. Rechtliche Grundlage, Gerichtsstand
Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist Gießen.
14. Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.
Mit jeder Buchung einer Reise bzw einer Tages- oder Mehrtageswanderung gelten die hier erwähnten AGB als akzeptiert.
Buchungen und Buchungsbestätigungen erfolgen ausschliesslich per E-Mail und nicht auf dem Postweg.